Allgemeine Geschäftsbedingungen
	AUFTRAGSANNAHME
	Bis zur schriftlichen Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.
	TERMINE
	Wir sind bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Sollte uns dies im Einzelfall nicht gelingen, so gesteht uns der Auftraggeber eine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu.
	VORAUSZAHLUNG
	Nach Vertragsabschluß sind 25% des kalkulierten Nettoumsatzes sofort als Vorauszahlung zu leisten.
	TEILNEHMERZAHL
	Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Assmann Catering GmbH die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 3 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt.
	VORRANG
	Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen; abweichende Bedingungen unserer Kunden sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich mit uns vereinbart wurden.
	ANSCHLÜSSE
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Strom- und Wasseranschlüsse für die Endgeräte vorhanden und in der Nähe des Endgerätes sind.
	PREISE I ZAHLUNG I INKASSO
	Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Sofern im Einzelfall keine Preise vereinbart sind, gelten die in unserer Preisliste neusten Datums aufgeführten Preise. Wir sind zu reiner Preiserhöhung berechtigt, wenn sich die dem vereinbarten Entgeld zugrundeliegenden Löhne und Kosten erhöhen und zwischen Vertragsabschluß und der Lieferung bzw. Übergabe an den Kunden mehr als vier Monate liegen.
	FÄLLIGKEIT VERZUG
	Das vereinbarte Entgeld ist bei Lieferung bzw. bei Übergabe an den Kunden oder dessen Bevollmächtigen zur Zahlung fällig, sofern nicht etwas Anderes vereinbart ist. Bei Vollkaufleuten tritt Verzug ohne Mahnung ein. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, neben dem sonstigen Verzugsschaden Verzugszinsen bis zu 10% p.a. zu erheben.
	GEFAHRTRAGUNG TRANSPORT
	Versenden wir die Ware oder den Mietgegenstand zu einem anderen Ort als unserem Firmensitz, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Ware oder den Mietgegenstand dem mit der Versendung beauftragten Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Dritten ausgeliefert haben. Erfolgt die Versendung mit unseren eigenen Fahrzeugen, so geht die Gefahr über mit dem Zeitpunkt der Ankunft unserer Fahrzeuge am Bestimmungsort des Kunden. Der Kunde trägt die Transportkosten von unserem Firmensitz zu dem Bestimmungsort. Verbrauch und Fehlmengen werden im Hauptbetrieb in Neu-Isenburg gezählt und festgestellt.
	MÄNGEL
	Weist die von uns gelieferte Ware Mängel auf, so hat der Kunde dies unverzüglich nach der Übergabe an ihn oder seinen Bevollmächtigten zu rügen. Unterlässt er diese Rüge, so gilt die Ware als genehmigt.
	EIGENTUMSVORBEHALT
	Wir behalten uns unseren Eigentum an allen gelieferten Waren nebst Transportmittel und Mietgegenständen vor.
	SCHADENERSATZPFLICHT
	Wir sind dem Kunden zum Schadensersatz wegen Verletzung nur dann gehalten, wenn uns oder einem unserer leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens zur Last gelegt werden kann. Haftungsausschlüsse oder
	-beschränkungen betreffen nicht die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
	AUSTAUSCHRECHT
	Wir sind berechtigt, in unserem Sortiment bzw. unseren Preislisten aufgeführte Spezialitäten untereinander auszutauschen, wenn die zu liefernden Spezialitäten aus saisonalen Gründen nicht verfügbar sein sollten und der Austausch dem Kunden zumutbar ist.
	TRANSPORTGERÄTE
	Der Kunde ist verpflichtet, Transportgeräte für Speisen pfleglich zu behandeln; er hat diese auf seine Gefahr und Kosten an uns zurückzugeben, sofern nicht etwas Anderes vereinbart ist.
	VERTRAGSZWECK
	Soweit dem Kunden Gegenstände leihweise überlassen werden, darf er diese nur zu dem vereinbarten Zweck und an dem vertraglich vorgesehenen Ort benutzen.
	STORNIERUNG
	Bei einer Stornierung des Vertrages sind vom Mieter folgende Ausfallkosten zu tragen:
	Stornierung 4 bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
	15% des zu erwartenden Umsatzes
weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30% des zu erwartenden Umsatzes
weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 50% des zu erwartenden Umsatzes
	Der zu erwartende Umsatz basiert auf der vorkalkulierten Nettosumme.
	Stornierungen müssen grundsätzlich schriftlich vorgenommen werden.
	ZAHLUNG
	Unsere Leistungen sind ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung der Rechnung zahlbar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen 19% Mehrwertsteuer.
	RECHNUNGSANSCHRIFT
	Falls die Rechnungsanschrift von der in der vorangegangener Korrespondenz genannten Anschrift abweichen sollte, bitten wir um frühzeitige Benennung des korrekten Rechnungsempfängers.
	ERFÜLLUNGSORT & GERICHTSSTAND
	Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Offenbach.
	Gehört der Kunde nicht zu dem im §24 Ziffer 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Kreis von Personen bzw. Institutionen, gelten hierfür die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

